Gültig für alle Leistungen von Bernhard Götzendorfer, Einzelunternehmer (GISA 38550959)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Bernhard Götzendorfer (nachfolgend „Auftragnehmer“), Einzelunternehmer mit Sitz in Wien, Österreich (GISA-Zahl: 38550959), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen IT-Dienstleistungen, Webentwicklung, KI-Beratung, Softwareentwicklung, Suchmaschinenoptimierung, Online-Marketing, Wartung und SaaS-Lösungen.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern nicht anders angegeben. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Die schriftliche Form ist auch durch E-Mail gewahrt.
Alle Preise verstehen sich in Euro netto. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 456 UGB verrechnet. Darüber hinaus hat der Auftraggeber sämtliche Mahnkosten und Inkassokosten zu tragen.
Projektzahlungen: Bei Aufträgen bis 5.000 EUR netto erfolgt die Zahlung zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % bei Abnahme. Bei Aufträgen über 5.000 EUR netto erfolgt die Zahlung nach Meilensteinplan gemäß Angebot.
Laufende Services (Retainer): Die monatliche Vergütung ist jeweils im Voraus zum Ersten des Monats fällig.
SaaS und Managed Services: Die einmalige Setup-Gebühr wird bei Auftragserteilung fällig. Die monatliche Lizenzgebühr ist jeweils im Voraus fällig. Externe API-Kosten werden zum Selbstkostenpreis zuzüglich eines vereinbarten Aufschlags monatlich weiterverrechnet.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Materialien und Freigaben zur Verfügung. Der Auftraggeber benennt einen verbindlichen Ansprechpartner.
Feedback und Freigaben sind innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung zu erteilen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers oder höherer Gewalt verlängern die Leistungsfrist entsprechend.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen grundsätzlich remote. Vor-Ort-Termine werden gesondert vereinbart.
Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe zu prüfen und Mängel schriftlich und konkretisiert zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als abgenommen (konkludente Abnahme).
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme gemäß §§ 922 ff ABGB. Der Auftragnehmer behebt nachgewiesene Mängel nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind: Mängel, die durch Änderungen Dritter verursacht wurden; Mängel aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers; höhere Gewalt; Ausfälle oder Änderungen von Drittanbieter-APIs und -Diensten.
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert der letzten 12 Monate beschränkt. Ein Ersatz für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden.
Die Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen gehen nach vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über, soweit im Angebot nicht anders vereinbart. Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben beim Auftragnehmer.
Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweils einschlägigen Open-Source-Lizenzen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über wesentliche Lizenzpflichten.
Für KI-generierte Inhalte (Code, Texte, Bilder) gehen die Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über. Eine urheberrechtliche Schutzfähigkeit KI-generierter Inhalte kann nach aktuellem Rechtsstand nicht garantiert werden.
Der Auftragnehmer setzt bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein (z. B. für Codeentwicklung, Texterstellung, Bilderzeugung, Datenanalyse). Der Einsatz dieser Werkzeuge dient der Qualitätssicherung und Effizienzsteigerung.
Auf Anfrage informiert der Auftragnehmer transparent über den Einsatz von KI-Werkzeugen im jeweiligen Projekt. Eine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit KI-generierter Ergebnisse wird nicht übernommen. Der Auftraggeber prüft die Ergebnisse eigenverantwortlich.
Für SaaS-Lösungen und Managed Services strebt der Auftragnehmer eine Verfügbarkeit von 99 % an (kein formales SLA). Geplante Wartungsfenster werden mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt.
Externe API-Kosten (z. B. OpenAI, Anthropic, Vercel) werden zum Selbstkostenpreis zuzüglich eines im Angebot vereinbarten Aufschlags weiterverrechnet.
Die Kündigung von SaaS-Verträgen ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende möglich, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart ist.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten DSGVO-konform. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird auf Anfrage abgeschlossen. Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter gotzendorfer.at/de/datenschutz abrufbar.
Subauftragsverarbeiter: Vercel Inc. (Hosting), Supabase Inc. (Datenbank), Hetzner Online GmbH (DNS), Resend Inc. (Transaktions-E-Mail), Plausible Insights OÜ (Analytics). Weitere Subauftragsverarbeiter werden nur mit Zustimmung des Auftraggebers eingesetzt.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, oder deren Offenlegung gesetzlich erforderlich ist.
Projektverträge: Eine ordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
Laufende Services: Kündigung mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart ist.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wesentlicher Vertragsverletzung, Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder Insolvenz einer Partei.
Der Auftragnehmer darf abgeschlossene Projekte als Referenz nennen (Name, Branche, Art der Leistung), sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht. Vertrauliche Projektdetails werden nicht ohne Zustimmung veröffentlicht.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Februar 2026